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Benennung KBA

Wir sind als Zertifizierungsstelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt benannt.

FAKT Certification Services S.r.l. ist vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) für den gesetzlich geregelten Bereich benannt und somit in der Lage für nachstehenden Geltungsbereich selbständig Zertifizierungen und sonstige Bewertungen zur Erfüllung von genehmigungsrelevanten Anforderungen in Qualitätsmanagementsystemen auf der Grundlage der internationalen Norm EN ISO 9001 bzw. der CoP-Auskunft bei Herstellern von Kraftfahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten durchzuführen, sofern dieser Geltungsbereich im Zusammenhang mit:

  • dem Übereinkommen vom 20.03.1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
  • der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
  • der Verordnung (EU) 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
  • der Verordnung (EU) 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
  • der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und weiterer nationaler Rechtsakte

bzw. relevante Nachfolger-Rechtsakte zur Anwendung kommt (zur Anzeige der Benennungsurkunde auf (KBA) klicken).

FAKT Certification Services S.r.l. hat weiter nachgewiesen, dass die Zertifizierungsstelle die Kompetenz besitzt, Verifizierungen von Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystemen in der Fertigung von Fahrzeugteilen, für die Teilegutachten gemäß § 19 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX der StVZO erstellt werden, durchzuführen.